Liebe Disc Golf-Freunde, der neue Lockdown, der seit gestern gilt, betrifft ebenfalls unseren Disc Golf-Sport. Demnach ist es bis einschließlich zum 10.01.2021 untersagt den Disc Golf-Sport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen auszuüben. Der Individualsport, wozu auch unser Sport dazu zählt, wird nicht mehr in den aktuellen Regelungen erwähnt. “Jeglicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist – mit Ausnahme des Schulsports – unzulässig. Die bisherigen Lockerungen für den Indiviualsport (bisher §9 Abs. 1 Satz 2) sowie den Rehasportbereich (bisher §9 Abs. 1a) wurden aufgehoben, die für diesen Bereich erteilten Nutzungsgenehmigungen […]