Liebe Disc Golf-Freunde,
der neue Lockdown, der seit gestern gilt, betrifft ebenfalls unseren Disc Golf-Sport. Demnach ist es bis einschließlich zum 10.01.2021 untersagt den Disc Golf-Sport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen auszuüben. Der Individualsport, wozu auch unser Sport dazu zählt, wird nicht mehr in den aktuellen Regelungen erwähnt.
“Jeglicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist – mit Ausnahme des Schulsports – unzulässig. Die bisherigen Lockerungen für den Indiviualsport (bisher §9 Abs. 1 Satz 2) sowie den Rehasportbereich (bisher §9 Abs. 1a) wurden aufgehoben, die für diesen Bereich erteilten Nutzungsgenehmigungen des Sportamtes sind damit hinfällig.”
Wir möchten Euch daher bitten diese Regelung im Interesse unseres Vereins einzuhalten.
Mit sportlichen Grüßen
Eure Disc Golf Lakers
Quelle: hier und hier